Externer
Brandschutz-beauftragter

Externer
Brandschutzbeauftragter

Brandschutz ist unverzichtbar für Leben und Gesundheit.


Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen zur Verhinderung einer Brandentstehung und der Brandausbreitung sowie der Sicherung der Flucht- und Rettungswege.

Ziel ist es, die Mitarbeiter im Bezug auf die Brandverhütung, durch Erläuterung der brandschutztechnischen Zusammenhänge und die richtigen Verhaltensregeln zu schulen, um somit eine höhere Sicherheit im Betrieb sowie für die sich im Gebäude aufhaltenden Personen zu gewährleisten.


Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Betrieb schriftlich beauftragte Person, die in dem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Aufgrund seiner speziellen Ausbildung ist ein Brandschutzbeauftragter der ideale Ansprechpartner, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und wirkungsvolle Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Ein Brandschutzbeauftragter nimmt eine beratende und unterstützende Rolle im Betrieb ein.

Je nach Betriebsart und Betriebsgröße ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert. Auch für Betriebe mit erhöhter Brandlast ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten notwendig. Zur Umsetzung gibt es die Möglichkeit, einen externen Brandschutzbeauftragten per Vertrag zu nutzen.